Refundierung & Kosten
Hier finden Sie Informationen zu den Kosten einer Einheit und der Rückerstattung durch die Krankenkasse.
Da ich meine Tätigkeit als Wahltherapeutin durchführe, habe ich keine direkte Vertragsbeziehung mit Krankenkassen. Sie bezahlen bei mir persönlich und erhalten dafür eine Honorarnote. Mit dieser Honorarnote und der chefärztlich bewilligten Verordnung können Sie von Ihrer Krankenkasse dann eine teilweise Rückerstattung beantragen. Der Betrag der Rückerstattung variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse.
Nähere Infos dazu erhalten Sie bei ihrer Krankenkasse meist in der Abteilung „Wahlarzthilfe/Wahlarztrückerstattung“.
Weiterführende Links zu diesem Thema:
Möglichkeiten zur Kostenerstattung ÖGK (ehem. Gebietskrankenkassen)
Der Weg zur Kostenerstattung ÖGK (ehem. Gebietskrankenkassen)
Kostenerstattung Wahlarzt / Wahltherapeut SV
Physiotherapeutische Behandlung à 45 min …………………………. 60 €
(Neuro-)Physiotherapeutische Behandlung à 60 min …………… 75 €
Hausbesuchspauschale ………………………………………………………….. 20 €
Die Therapieeinheiten setzen sich aus ca. 35 min bzw. 50 min Therapie, plus jeweils 10 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit, bzw. Besprechungszeit