Ablauf & Verordnung
Hier finden Sie Informationen zum Ablauf der Therapie, von der Verodnung bis zur Refundierung bei der Krankenkasse.
Für die Inanspruchnahme der Phsysiotherapie benötigen Sie eine Verordnung von ihrem Haus- oder Kinderarzt. Im Idealfall notiert dieser auf dem Verordnungsschein Anzahl und Dauer der verordneten Einheiten und merkt dazu an, dass es sich um einen Hausbesuch handelt.
Beispiele:
10 x Einzelheilgymnastik (EHG) à 45′ 10 x Hausbesuch
10 x neurophysiologische Physiotherapie (NPT) à 60′ 10 x Hausbesuch
Bei einem persönlichen Gespräch können wir herausfinden, welche Verordnungsaufschrift am besten für Ihr Kind geeignet wäre.
Um nach der Behandlungsserie eine Kostenrückerstattung zu beantragen ist es notwendig, die Verordnung vor Therapiebeginn chefärztlich bewilligen zu lassen. Dazu schicken Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein, oder bringen diese selbst zu einer Außenstelle. Bei persönlicher Abgabe wird Ihr Antrag sofort bearbeitet, wohingegen die Bearbeitung nach Einschicken der Verordnung mehrere Wochen dauern kann.
Nach erfolgreicher Bewilligung kann die Behandlunsserie gestartet werden.
Es ist auch möglich, eine Behandlungsserie ohne Bewillugung durchzuführen. In diesem Fall erhalten Sie jedoch keine Kostenerstattung von der Krankenkasse!
Um eine Kostenrückerstattung zu beantragen müssen, nach Beendigung der Therapieserie, Verordnungsschein und Honorarnote der vergangenen Therapieeinheiten bei der Krankenkasse eingereicht werden. Je nach Kasse erhalten sie einen gewissen Anteil der Kosten zurück erstattet. (Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder lesen hier.)